Nicht nur umfassende Rechtskenntnisse, sondern auch Branchenkennt- nisse sowie Verhandlungsgeschick sind hier von Bedeutung. Das Indivi- dualarbeitsrecht umfasst in weiten Teilen das Arbeitsvertragsrecht, die Lohn- und Arbeitsansprüche sowie den Mutter- und Behindertenschutz. Schwerpunkte sind hier der Kündigungsschutz, Arbeits- und Aufhebungs- verträge.
Das Kollektivarbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen den Organisationen der Arbeitnehmer (Gewerkschaften) und der Arbeitgeberseite. Wenn Sie also um betriebliche Arbeitsprozesse, um Umstrukturierungs- oder Personalanpassungsmaßnahmen geht, - sprechen Sie uns an.
Es werden von uns in allen Fällen beste rechtliche Gestaltungen sowie individuell wirtschaftlich optimale Lösungen gefunden. Wir vertreten Sie an allen Arbeitsgerichten bundesweit.
Hier handelt es sich nicht um bewegliche Sachen, sondern um Liegenschaften. Deshalb kann das Immobilienrecht auch als Liegenschaftsrecht bezeichnet werden. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zu dieser umfangreichen Thematik haben.
Im privaten Baurecht werden die Rechtsbeziehungen aller Beteiligten bei der Planung und Durchführung eines Bauwerkes geregelt. Hier werden die Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem- oder denjenigen geregelt, welche die Bauleistungen zu erbringen haben.
Hier kann es zu Auseinandersetzungen vielschichtiger Art kommen. Eine kleine Auswahl:
Wenn eine Schlichtung nicht mehr in Frage kommt, ist der Weg zum Gericht unvermeidbar. Wir versuchen, die beste Lösung für Sie zu erreichen.
Im Baurecht werden viele rechtliche Regelungen aus den Gebieten des Zivilrechts und des öffentlichen Rechts vereinigt. Selbst für Architekten und Ingenieure ist das private und öffentliche Baurecht wegen seiner enormen Regelungsdichte ein recht komplexes Thema. Es erfordert nicht nur eine hohes Maß an juristischem Knowhow, sondern auch ein gehöriges Potential an technischem Zusatzwissen.
Kommen Sie mit Ihren Problemen zu uns und lassen Sie uns ein erstes Gespräch führen.
Ihre Anliegen besprechen wir in einem auführlichen Erstberatungstermin. Innerhalb dieser ersten Besprechung teilen wir Ihnen schon mit, wie Ihre Sache von unserer Seite aus eingeschätzt wird. Auch die Kosten werden schon besprochen. Alle notwendigen Schritte, die wir für erforderlich halten, werden vorher mit Ihnen besprochen. Sie sollen zu jedem Zeitpunkt immer den Überblick über den Fall behalten. Wir setzen Ihre Interessen durch und sind erst zufrieden, wenn Sie es sind. Teilen Sie uns mit, welche Probleme Sie haben, - welche Fragen Sie in Sachen Erbrecht haben. Nutzen Sie dazu unser Kontaktformular.
In Sachen Wohnungseigentumsrecht garantieren wir Ihnen eine fachkundige anwaltliche Untersützung. Fehler, die hier bei der Behandlung eigener Interessen gegenüber der Hausverwaltung oder z. B. der Gemeinschaft gemacht werden, können sich gravierend negativ auswirken.
Die vielen Regelungen und parallel dazu die umfangreiche Rechtssprechung sind heute weder für die WEG-Verwaltungen noch für den Wohnungseigentümer überschaubar.
Wenn Sie also Probleme auf diesem Gebiet haben, oder an einer grundsätzlichen Beratung interessiert sind, lassen Sie uns das wissen. Wir sollten dann einen Termin vereinbaren.
Das Mietrecht regelt im Allgemeinen einzelne Fragen aus einem bestehenden Mietvertrag zwischen dem Vermieter und dem Mieter. Es gibt immer wieder Anlässe für Streitigkeiten, die man schnell klären sollte. Es ist deshalb wichtig, sich von einem kompetenten Anwalt vertreten zu lassen. Dies gilt nicht nur für den privaten, sondern auch für den gewerblichen Bereich.
Wenn es also bei Ihnen um derartige Fragen geht, zögern Sie nicht lange und rufen Sie uns an. Eckpunkte für eine Besprechung könnten sein:
Wir sind für Sie da, wenn es um die Lösung Ihrer Probleme geht.
Wir beraten Sie in allen familienrechtlichen Angelegenheiten und Konfliktfällen, insbesondere bei der Erstellung von Eheverträgen, Scheidungsvereinbarungen, Unterhaltssachen, Sorge- und Umgangsrechtssachen. Wir vertreten Sie ebenfalls in Fällen des internationalen Scheidungsrechts.
Wir sind an nachhaltigen Lösungen interessiert, mit dem Ziel, unnötige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Wenn für Sie das Ausländerrecht zutrifft, beraten wir Sie kompetent bei den Fällen von Trennung und Scheidung im Hinblick auf Ihr Aufenthaltsrecht.
Wir unterrichten Sie vorab über die Kosten Ihrer außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung und stellen fest, ob für Sie die Inanspruchnahme von Verfahrenskostenhilfe in Frage kommt.